Moradi & Ulbricht GbR,
handelnd unter der Bezeichnung
IBF – Institut für Bildungs & Fördermanagement
Aschaffenburger Straße 111, 63500 Seligenstadt

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Beratungsangebote der Moradi & Ulbricht GbR, handelnd unter „IBF – Institut für Bildungs & Fördermanagement“ (nachfolgend „IBF“).

  2. IBF schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab. Der Kunde bestätigt vor Vertragsabschluss rechtsverbindlich, nicht als Verbraucher zu handeln.

  3. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung.

  4. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand
  1. IBF erbringt unabhängige, fördermittelbezogene Beratungsleistungen. Die Kernleistungen umfassen insbesondere:

    • Beratung zu Förderprogrammen, insbesondere nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG),

    • Ermittlung des individuellen Förderbedarfs,

    • Beratung zur Auswahl geeigneter Bildungsträger und Qualifizierungskurse,

    • Begleitung und Unterstützung bei der Vorbereitung, Strukturierung und Einreichung von Förderanträgen,

    • Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Kunde, Bildungsträgern und relevanten Stellen.

  2. IBF ist kein Bildungsträger, führt keine Kurse durch und hat keinen Einfluss auf behördliche Förderentscheidungen.

  3. IBF schuldet gemäß §§ 611 ff. BGB eine Beratungsdienstleistung, keinen Erfolgs- oder Bewilligungserfolg.

  4. Die Beratung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

  5. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Bestätigung von IBF.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch

  1. eine ausdrückliche Annahmeerklärung durch IBF, oder

  2. die tatsächliche Inanspruchnahme der von IBF erbrachten Beratungs- oder Auftragsverarbeitungsleistung durch den Kunden, oder

  3. den Beginn der Leistungserbringung durch IBF, sofern der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

Darstellungen auf Webseiten, in Anzeigen oder sonstigen Medien sind unverbindlich und kein Angebot im Sinne des § 145 BGB.

§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
  1. IBF ist zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass alle relevanten Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, korrekt und fristgerecht an IBF übermittelt werden.

  3. Unterlassene Mitwirkungshandlungen verlängern Fristen entsprechend; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen (§ 642 BGB).

  4. Behörden- oder Bildungsträgerentscheidungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von IBF und begründen keinerlei Ansprüche gegenüber IBF.

§ 5 B2B Kundenrecht
  1. Da ausschließlich B2B-Verträge bestehen, besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.

  2. Stornierungen, Vertragsaufhebungen oder ordentliche Kündigungen sind ausgeschlossen.
    Der Kunde schuldet die volle Vergütung unabhängig davon, ob die Leistungen genutzt werden.

  3. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist nur möglich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Es fällt eine Aufhebungsgebühr von 50 % der Vertragssumme an, die auf neue Aufträge innerhalb von 24 Monaten angerechnet werden kann.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
  1. Die Vergütung ist bei Vertragsschluss sofort fällig (§ 271 BGB), sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  3. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.

  4. Rücklastschriften stellen Zahlungsverzug dar. IBF kann die tatsächlich entstandenen Bankkosten sowie eine gesetzliche Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB berechnen.

  5. Bei Verzug gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

  6. IBF ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten (§ 273 BGB).

§ 7 Teilnahme am Partnerprogramm und Portalzugang

Die Gesellschaft stellt dem Empfehlungsgeber (im Folgenden „Partner“ genannt) einen persönlichen Zugang zu einem Empfehlungsportal sowie einen individuell zugeordneten Empfehlungslink zur Verfügung. Über dieses Portal kann der Partner potenzielle Kontakte übermitteln und den Fortschritt dieser Empfehlungen in Echtzeit verfolgen. Der Status umfasst dabei die Phasen von der ersten Kontaktaufnahme über die Beratung bis hin zum Abschluss als Kunde sowie die schlussendliche Bewilligung oder Ablehnung des Bildungsgutscheins. Der Empfehlungslink darf vom Partner frei an die im System hinterlegten Personen geteilt werden.

2. Verbindliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme

Bei der Übermittlung von Daten ist strikt zwischen unternehmerischen Kontakten und Privatpersonen zu unterscheiden:

  • Unternehmen und Gewerbetreibende (B2B): Firmen sowie unternehmerisch tätige Personen dürfen vom Partner direkt im Portal angelegt werden. Eine werbliche Ansprache durch die Gesellschaft ist in diesen Fällen zulässig.

  • Privatpersonen (B2C): Eine Kaltakquise von Privatpersonen durch die Gesellschaft ist rechtlich unzulässig. Im Falle einer Empfehlung von Privatpersonen ist der Partner verpflichtet, den Erstkontakt selbst herzustellen. Die Privatperson muss sodann von sich aus aktiv auf die Gesellschaft zugehen. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien oder die bewusste Falschangabe von Statuseigenschaften führt zum sofortigen Ausschluss vom Empfehlungsprogramm.

3. Provisionsansprüche und Konditionen

Für jeden bewilligten Bildungsgutschein, der unmittelbar aus einer Empfehlung des Partners resultiert, wird eine Provision in Höhe von 500,00 Euro netto gewährt. Dieser Anspruch erstreckt sich auch auf Bildungsgutscheine von Angestellten innerhalb eines empfohlenen Unternehmens, sofern die Bewilligung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der ersten Empfehlung erfolgt. Nach Ablauf dieser 12 Monate besteht kein Anspruch mehr auf Provisionen für neue Abschlüsse aus diesem spezifischen Kontakt.

4. Auszahlungsmodalitäten und Mitwirkungspflichten

Die Gutschrift der Provision erfolgt regulär 30 Tage nach dem offiziellen Kursstart der empfohlenen Person. Voraussetzung für die Auszahlung ist der vorherige erfolgreiche Geldeingang der Beteiligung vom Institut für Bildungs- und Fördermanagement beim jeweiligen Bildungsträger. Zusätzlich ist die Hinterlegung einer gültigen IBAN im Portal durch den Partner zwingend erforderlich. Personen, die nur Einmalempfehlungen ohne festen Portalzugang aussprechen, werden per E-Mail über den Erfolg informiert und müssen ihre Bankdaten für die Überweisung gesondert mitteilen. Die Abrechnung erfolgt im Wege der Gutschrift, die dem Partner schriftlich zur Verfügung gestellt wird.

5. Dokumentation der Zustimmung

Der Partner erkennt diese Bedingungen durch eine elektronische Bestätigung im Portal an. Dieser Vorgang wird mit einem Zeitstempel sowie der aktuellen Revisionsnummer der Bedingungen systemseitig protokolliert. Diese Dokumentation dient als verbindlicher Nachweis über die Akzeptanz der geltenden Spielregeln und ist Voraussetzung für die Entstehung jeglicher Provisionsansprüche.

§ 8 Haftung
  1. IBF haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IBF nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  3. IBF haftet nicht für Entscheidungen oder Verzögerungen von Behörden, Bildungsträgern oder sonstigen Dritten.

  4. IBF haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Fördermittel oder Folgen aus vom Kunden bereitgestellten fehlerhaften Informationen.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
  1. Alle von IBF bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Daten, Modelle, Texte und Strategien sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IBF nicht zulässig.

  3. Nutzungsrechte werden ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden eingeräumt.

§ 10 Datenschutz
  1. IBF verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.

  2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn

    • der Kunde vorab ausdrücklich zugestimmt hat, oder

    • eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung besteht.

  3. Eine Übermittlung ohne Zustimmung – insbesondere zu Werbe-, Analyse-, Vertriebs- oder Kooperationszwecken – findet nicht statt.

§ 11 Geheimhaltung
  1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

  2. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der für 63500 Seligenstadt zuständige Gerichtsbezirk gemäß § 38 ZPO.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).

  4. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht gespeichert.

AGB – Stand: 11.Nov.2025